Gegen Bau eines Biomasseheizkraftwerks 2002

Trotz 6000 Unterschriften (Benötigt wurden 1700 Unterschriften) wurde das Begehren für unzulässig erklärt. Die Stadt hat während des Verfahrens das Grundstück schnell verkauft.

Fragestellung :

Sind Sie gegen den Verkauf eines Grundstückes im Holzgewerbepark in Schmallenberg (Gemarkung Wormbach, Flur 1), zur Errichtung eines Biomasseheizkraftwerks?

Hintergründe des Themas:
Der Babcock Borsig Konzern wollte in Bad Fredeburg, einem Ortsteil von Schmallenberg, ein Biomasse-Kraftwerk mit einer Leistung von 20 Megawatt errichten, die Energie sollte durch Verfeuerung von 170000t Abfallholz pro Jahr produziert werden. Eine Bürgerinitiative machte gegen diese Pläne Front.
Die Unzulässigkeit des Begehren resultiert aus den folgenden Punkten:
1.) Es wurde kein Kostendeckungsvorschlag vorgelegt.
2.) Eingriff in ein laufendes Planfeststellungsverfahren.
3.) Die Stadt ist nicht Eigentümerin des Grundstücks.
Einen Widerspruch gegen die Unzulässigkeit wies der Rat am 06.02.02 zurück. Weitere Schritte erfolgten nicht.
Thema - Pros & Cons:
Argumente pro Begehren: Ein Kraftwerk dieser Größenordnung erzeuge Schadstoffemissionen, die zu massiven Belastungen der Gesundheit Umwohnender führen können. Weiterhin sei mit massivem Schwerlastverkehr zu rechnen, um die benötigten Mengen an Holzabfällen zum Kraftwerk hin- und Asche vom Kraftwerk wegzutransportieren. Weiterhin könne ein Industriebetrieb dieses Ausmaßes Tourismus und Kurbetrieb und damit Gewerbezweige, welche für die Gegend von ausschlaggebender Bedeutung seinen, massiv gefährden.
Quellen:
Westfalenpost, 09.04.03
Anmerkungen:
Das Grundstück war bereits am 05.10.2001 verkauft worden