Status: Das Bürgerbegehren kann noch nicht gestartet werden, weil die Stadt Schmallenberg ihre Kostenschätzung nicht abgibt. Die neue Anmeldung des Bürgerbegehrens wurde am 12.09.2024 gestellt. Der Verwaltung wurde eine Frist bis zum 30.09.2024 für eine überarbeitete Kostenschätzung gegeben. Der Antrag auf Heilung des am 22.08.2024 für unzulässig erklärten Bürgerbegehrens wurde am 10.09.2024 abgelehnt. Die Verwaltungen in NRW sind verpflichtet, die Kostenschätzung unverzüglich zu erstellen. Der Gesetzgeber hat leider keine genaue Frist vorgegeben.
Bürgerbegehren zur „Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt“ gemäß §26 der GO NRW (Gemeindeordnung).
Die Unterzeichneten beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schmallenberg folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird:
Soll in der Schmallenberger Altstadt der Autoverkehr, auf der Oststraße von der Rathauskreuzung in nördlicher Richtung bis zum Schützenplatz, der gesamten Weststraße in südlicher Richtung und dem Paul-Falke-Platz in westlicher Richtung, als Einbahnstraße geführt werden.
Begründung:
Bestand: Die Gegenverkehrfahrspuren auf der Ost- und Weststraße sind eng bemessen. An den direkt anliegenden Bürgersteigen entstehen häufig gefährliche Situationen, insbesondere für Familien mit Kleinkindern. Autofahrer und Autofahrerinnen weichen bei Gegenverkehr zu nah in Richtung Bordstein aus.
Neu: Durch eine Einbahnstraßenführung der West-, Oststraße und dem Paul-Falke-Platz entfallen diese gefährlichen Situationen. Durch die neue breite Einbahn-Fahrspur entsteht auf beiden Straßenseiten eine größere Distanz. Die bei Gegenverkehr häufig entstehenden gefährlichen Situationen unterbleiben. Bei der in eine Richtung laufende Einbahnstraßenführung wird die fussläufige Querung der Fahrspur sicherer.
In den Verbindungsstraßen Synagogenstraße, Wimereuxstraße und Kirchplatz bleibt der Gegenverkehr bestehen, sodass auch bei der Einbahnstraßenführung kurze Wege bleiben.
Die neue Einbahnstraßenführung benötigt keine Straßenerneuerungsarbeiten. Lediglich neue Beschilderungen sind notwendig und das verlegen zweier Bushaltestellen.
Kostenschätzung der Stadt gesamt 23.278,29 € netto; davon
für Beschilderung 3.278,29 € netto; für Bushaltestelle 20.000,00 € netto
Vertretungsberechtigte des Unterzeichnenden:
- Hans-Georg Schenk, Breslauer Straße 24, 57392 Schmallenberg
Wer unser Begehren unterstützen will, kann es hier durch anklicken aufrufen und dann ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.
„Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt"
Das Original dann an Hans-Georg Schenk, Breslauer Straße 24, 57392 Schmallenberg zurückschicken.
Zur Durchführung des Bürgerbegehrens bitten wir um Ihre Unterstützung für Porto und Druckkosten.
- Spende an H.-G. Schenk, Direkte Demokratie Schmallenberg.
IBAN DE58 4645 1012 0000 076893 , SK Mitten im Sauerland
- Verwendungszweck.: Bürgerbegehren „Einbahnstraßen“
Der gesamte Verlauf des Bürgerbegehrens kann hier eingesehen werden!
Vorgang Bürgerbegehren „Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt“
Notwendige Nachweise zum funktionieren der Einbahnstraßenführung können hier abgerufen werden.
„Nachweise zur Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt “
Unzulässiges 1. Bürgerbegehren
Status: Auf Grundlage der Vorprüfung wurde am 22.08.2024 das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.
Es mangelt nach Auffassung der Rechtsanwälte Wolter und Hoppenberg an folgenden Punkten:
Die Unzulässigkeit folgt insbesondere aus der nicht inhaltsgleichen Wiedergabe der Kostenschätzung der Verwaltung, vgl. § 26 Abs. 2 Satz 6 GO NRW.
Außerdem bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der textlichen und grafisch dargestellten Begründung.
Diese ist zum einen aufgrund der nicht erwähnten -aber dem Herrn Schenk als Initiator bekannten - verkehrstechnischen Konsequenzen der begehrten Einbahnstraßenführung unvollständig.
Hinsichtlich der grafischen Darstellung bezogen auf die Einrichtung von Parkstreifen auf der Ost- und Weststraße ohne weitere Erläuterung oder Darstellung insbesondere der erwartbaren zusätzlichen Kosten ist sie irreführend.
Des Weiteren bestehen zumindest erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Aussage, dass es zu keiner höheren Verkehrsbelastung durch die Einbahnstraßenführung kommt.
Zudem kann bei (sehr) strenger Auslegung des § 26 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 GO NRW rein aus grammatikalischen Erwägungen nicht von einer zur Entscheidung bringenden Frage ausgegangen werden. Da aber auch Aussagesätze als „Fragestellung“ zumindest nicht explizit von der Rechtsprechung ausgeschlossen wurden, dürfte sich die vom Initiator gewählte Form noch im zulässigen Bereich befinden. Die zumindest im Ansatz mögliche fehlende Bestimmtheit und Mehrdeutigkeit der „Fragestellung“ bezogen auf den räumlichen Umfang der Schmallenberger Altstadt und der Einbahnstraßenführung der gesamten Oststraße, konnte hingegen aufgrund der vorliegenden Unterlagen nicht abschließend beurteilt werden.
In der Gesamtschau ist das zur Vorprüfung eingereichte Bürgerbegehren „Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt“ unzulässig.

Bürgerbegehren zur „Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt“ gemäß §26 der GO NRW (Gemeindeordnung).
Die Unterzeichneten beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schmallenberg folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird:
In der Schmallenberger Altstadt soll der Autoverkehr auf der Ost- , Weststraße und dem Paul-Falke-Platz als Einbahnstraße geführt werden.
Begründung:
Bestand: Die Gegenverkehrfahrspuren auf der Ost- und Weststraße sind eng bemessen. An den direkt anliegenden Bürgersteigen entstehen häufig gefährliche Situationen, insbesondere für Familien mit Kleinkindern. Autofahrer und Autofahrerinnen weichen bei Gegenverkehr zu nah in Richtung Bordstein aus.
Neu: Durch eine Einbahnstraßenführung der West-, Oststraße und dem Paul-Falke-Platz entfallen diese gefährlichen Situationen. Durch die neue breite Einbahn-Fahrspur entsteht auf beiden Straßenseiten eine größere Distanz. Die bei Gegenverkehr häufig entstehenden gefährlichen Situationen unterbleiben. Bei der in eine Richtung laufende Einbahnstraßenführung wird die fussläufige Querung der Fahrspur sicherer.
In den Verbindungsstraßen Synagogenstraße, Wimereuxstraße und Kirchplatz bleibt der Gegenverkehr bestehen, sodass durch die Einbahnstraßenführung keine höhere Verkehrsbelastung entsteht.
Die neue Einbahnstraßenführung benötigt keine Straßenerneuerungsarbeiten. Lediglich neue Beschilderungen sind notwendig und das verlegen zweier Bushaltestellen.
Kostenschätzung der Stadt für neue Beschilderung und Bushaltestelle in der Weststraße ca. 23.500,00 €.
Vertretungsberechtigte des Unterzeichnenden:
- Hans-Georg Schenk, Breslauer Straße 24, 57392 Schmallenberg
Der gesamte Verlauf des Bürgerbegehrens kann hier eingesehen werden!
Vorgang Bürgerbegehren „Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt“