Erhalt der existierenden alten Bäume Schmallenbergs

Status: Unterschriftensammlung zur Vorprüfung.

Bürgerbegehren gemäß §26 der GO NRW (Gemeindeordnung) zum „vorhandenen alten Baumbestand in den Innenbereichen der einzelnen Schmallenberger Ortschaften“.

Die Unterzeichnenden beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schmallenberg folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird:

Zum Erhalt der existierenden alten Bäume in den Innenbereichen der Stadt Schmallenberg soll die Stadt Schmallenberg die Überwachung einschließlich Sicherheitsprüfung übernehmen und, wenn notwendig, die Widerherstellung der Verkehrssicherheit durchführen.

 

Begründung:

Alte Bäume sind die wichtigsten Pflanzen für das Mikroklima in unseren Städten und Dörfern. Sie produzieren Sauerstoff und binden CO2, durch Verdunstung entsteht Kühlung und Staubbindung, Grundwasser wird gebunden. Sie spenden Schatten und erhöhen den Erholungs- und Freizeitwert. Vielen Tierarten wird Nahrung und Schutz gegeben. Es werden eigene kleine Biotope gebildet.

Diese wichtigen Bäume werden in unseren Dörfern und Städten häufig unnötig gefällt. Die Verkehrssicherungspflicht spielt eine entscheidende Rolle. Viele Bäume stehen auf privaten Grund. Die Eigentümer wollen das Risiko einer Haftung bei herabfallenden Ästen und umfallenden Bäumen nicht verantworten. Um dieser Gefahr auszuweichen werden die Bäume einfach gefällt. Hierbei bleibt unberücksichtigt, ob eine Fällung aus verkehrssicherungsrechtlichen Gründen wirklich erforderlich oder die Entfernung einzelner Äste ausreichend währe.

Um die schleichende Verödung der Innenbereiche entgegenzuwirken, soll unsere Stadt Schmallenberg die Verantwortung für diese, für das Allgemeinwohl, wichtigen Bäume übernehmen, damit sie erhalten bleiben. Die gesundheitsgefährdende Überhitzung der Städte und Dörfer mit den daraus folgenden entstehenden Notfällen kann stärker vorgebeugt werden.

Kostenschätzung der Stadt:  Gesamtkosten 337.625 €, davon jährlich 267.625 € (genaue Aufstellung siehe unten)

Kostenschätzung des Antragstellers:  Durchschnittlich 550 € / Baum (z.B 80 jährige Linde)

 

Vertretungsberechtigte des Unterzeichnenden:

  1.  Hans-Georg Schenk, Breslauer Straße 24, 57392 Schmallenberg

 

 

Wer unser Begehren unterstützen will, kann es hier durch anklicken  aufrufen und dann ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.

Bürgerbegehren Baumkontrolle"

Das Original dann an Hans-Georg Schenk, Breslauer Straße 24, 57392 Schmallenberg zurückschicken.

 

Zur Durchführung des Bürgerbegehrens bitten wir um Ihre Unterstützung für Porto und Druckkosten.

- Spende an H.-G. Schenk, Direkte Demokratie Schmallenberg.

IBAN DE58 4645 1012 0000 076893 , SK Mitten im Sauerland

- Verwendungszweck.:   Bürgerbegehren „Baumkontrolle“

Der gesamte Verlauf des Bürgerbegehrens kann hier eingesehen werden!

Vorgang Bürgerbegehren „Baumkontrolle“

Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt

Status: Das Bürgerbegehren kann noch nicht gestartet werden, weil die Stadt Schmallenberg ihre Kostenschätzung nicht abgibt.

Am 10.07.2025 wurde bei der Kommunalaufsicht eine Rechtsaufsichtsbeschwerde beim RP Arnsberg und dem HSK eingereicht.

Die neue Anmeldung des Bürgerbegehrens wurde am 12.09.2024 gestellt. Der Verwaltung wurde eine Frist bis zum 30.09.2024 für eine überarbeitete Kostenschätzung gegeben. Der Antrag auf Heilung des am 22.08.2024 für unzulässig erklärten Bürgerbegehrens wurde am  10.09.2024 abgelehnt. Die Verwaltungen in NRW sind verpflichtet, die Kostenschätzung unverzüglich zu erstellen. Der Gesetzgeber hat leider keine genaue Frist vorgegeben. 

Bürgerbegehren zur „Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt“ gemäß §26 der GO NRW (Gemeindeordnung).

Die Unterzeichneten beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schmallenberg folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird:

Soll in der Schmallenberger Altstadt der Autoverkehr, auf der Oststraße von der Rathauskreuzung in nördlicher Richtung bis zum Schützenplatz, der gesamten Weststraße in südlicher Richtung und dem Paul-Falke-Platz in westlicher Richtung, als Einbahnstraße geführt werden.

 

Begründung:

Bestand:  Die Gegenverkehrfahrspuren auf der Ost- und Weststraße sind eng bemessen. An den direkt anliegenden Bürgersteigen entstehen häufig gefährliche Situationen, insbesondere für Familien mit Kleinkindern. Autofahrer und Autofahrerinnen weichen bei Gegenverkehr zu nah in Richtung Bordstein aus.

Neu: Durch eine Einbahnstraßenführung der West-, Oststraße und dem Paul-Falke-Platz entfallen diese gefährlichen Situationen. Durch die neue breite Einbahn-Fahrspur entsteht auf beiden Straßenseiten eine größere Distanz. Die bei Gegenverkehr häufig entstehenden gefährlichen Situationen unterbleiben. Bei der in eine Richtung laufende Einbahnstraßenführung wird die fussläufige Querung der Fahrspur sicherer.

In den Verbindungsstraßen Synagogenstraße, Wimereuxstraße und Kirchplatz bleibt der Gegenverkehr bestehen, sodass auch bei der Einbahnstraßenführung kurze Wege bleiben.

Die neue Einbahnstraßenführung benötigt keine Straßenerneuerungsarbeiten. Lediglich neue Beschilderungen sind notwendig und das verlegen zweier Bushaltestellen.

Kostenschätzung der Stadt         gesamt 23.278,29 € netto; davon
für Beschilderung 3.278,29 € netto; für Bushaltestelle 20.000,00 € netto

 

Vertretungsberechtigte des Unterzeichnenden:

  1.  Hans-Georg Schenk, Breslauer Straße 24, 57392 Schmallenberg

Wer unser Begehren unterstützen will, kann es hier durch anklicken  aufrufen und dann ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.

Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt"

Das Original dann an Hans-Georg Schenk, Breslauer Straße 24, 57392 Schmallenberg zurückschicken.

 

Zur Durchführung des Bürgerbegehrens bitten wir um Ihre Unterstützung für Porto und Druckkosten.

- Spende an H.-G. Schenk, Direkte Demokratie Schmallenberg.

IBAN DE58 4645 1012 0000 076893 , SK Mitten im Sauerland

- Verwendungszweck.:   Bürgerbegehren „Einbahnstraßen“

Der gesamte Verlauf des Bürgerbegehrens kann hier eingesehen werden!

Vorgang Bürgerbegehren „Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt“

Notwendige Nachweise zum funktionieren der Einbahnstraßenführung können hier abgerufen werden.

„Nachweise zur Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt “

 

Kostenschätzung der Stadt Schmallenberg vom 25.06.2024

Screenshot

 

 

 

Unzulässiges 1. Bürgerbegehren

Status: Auf Grundlage der Vorprüfung wurde am 22.08.2024 das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.

Es mangelt nach Auffassung der Rechtsanwälte Wolter und Hoppenberg an folgenden Punkten:

Die Unzulässigkeit folgt insbesondere aus der nicht inhaltsgleichen Wiedergabe der Kostenschätzung der Verwaltung, vgl. § 26 Abs. 2 Satz 6 GO NRW.

Außerdem bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der textlichen und grafisch dargestellten Begründung.

Diese ist zum einen aufgrund der nicht erwähnten -aber dem Herrn Schenk als Initiator bekannten - verkehrstechnischen Konsequenzen der begehrten Einbahnstraßenführung unvollständig.

Hinsichtlich der grafischen Darstellung bezogen auf die Einrichtung von Parkstreifen auf der Ost- und Weststraße ohne weitere Erläuterung oder Darstellung insbesondere der erwartbaren zusätzlichen Kosten ist sie irreführend.

Des Weiteren bestehen zumindest erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Aussage, dass es zu keiner höheren Verkehrsbelastung durch die Einbahnstraßenführung kommt.

Zudem kann bei (sehr) strenger Auslegung des § 26 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 GO NRW rein aus grammatikalischen Erwägungen nicht von einer zur Entscheidung bringenden Frage ausgegangen werden. Da aber auch Aussagesätze als „Fragestellung“ zumindest nicht explizit von der Rechtsprechung ausgeschlossen wurden, dürfte sich die vom Initiator gewählte Form noch im zulässigen Bereich befinden. Die zumindest im Ansatz mögliche fehlende Bestimmtheit und Mehrdeutigkeit der „Fragestellung“ bezogen auf den räumlichen Umfang der Schmallenberger Altstadt und der Einbahnstraßenführung der gesamten Oststraße, konnte hingegen aufgrund der vorliegenden Unterlagen nicht abschließend beurteilt werden.

In der Gesamtschau ist das zur Vorprüfung eingereichte Bürgerbegehren „Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt“ unzulässig.

Bürgerbegehren zur „Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt“ gemäß §26 der GO NRW (Gemeindeordnung).

Die Unterzeichneten beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schmallenberg folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird:

In der Schmallenberger Altstadt soll der Autoverkehr auf der Ost- , Weststraße und dem Paul-Falke-Platz als Einbahnstraße geführt werden.

Begründung:

Bestand:  Die Gegenverkehrfahrspuren auf der Ost- und Weststraße sind eng bemessen. An den direkt anliegenden Bürgersteigen entstehen häufig gefährliche Situationen, insbesondere für Familien mit Kleinkindern. Autofahrer und Autofahrerinnen weichen bei Gegenverkehr zu nah in Richtung Bordstein aus.

Neu:  Durch eine Einbahnstraßenführung der West-, Oststraße und dem Paul-Falke-Platz entfallen diese gefährlichen Situationen. Durch die neue breite Einbahn-Fahrspur entsteht auf beiden Straßenseiten eine größere Distanz. Die bei Gegenverkehr häufig entstehenden gefährlichen Situationen unterbleiben. Bei der in eine Richtung laufende Einbahnstraßenführung wird die fussläufige Querung der Fahrspur sicherer.

In den Verbindungsstraßen Synagogenstraße, Wimereuxstraße und Kirchplatz bleibt der Gegenverkehr bestehen, sodass durch die Einbahnstraßenführung keine höhere Verkehrsbelastung entsteht.

Die neue Einbahnstraßenführung benötigt keine Straßenerneuerungsarbeiten. Lediglich neue Beschilderungen sind notwendig und das verlegen zweier Bushaltestellen.

Kostenschätzung der Stadt für neue Beschilderung und Bushaltestelle in der Weststraße ca. 23.500,00 €.

 

Vertretungsberechtigte des Unterzeichnenden:

  1.  Hans-Georg Schenk, Breslauer Straße 24, 57392 Schmallenberg

Der gesamte Verlauf des Bürgerbegehrens kann hier eingesehen werden!

Vorgang Bürgerbegehren „Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt“

Förderung der Holzwirtschaft durch Holzbauweisen – nicht zugelassen

Bürgerbegehren zur „Förderung der Holzwirtschaft durch Holzbauweisen“ gemäß §26 der GO NRW (Gemeindeordnung) für die Empfehlung von Holzkonstruktionen und Holzverkleidungen in Schmallenberger Baugebieten.

Die Unterzeichneten beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schmallenberg folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird:

Sollen Holzbau, Holzkonstruktionen und Holzverkleidungen in Schmallenberg mehr gefördert werden? Das heißt, in allen Bauleitplänen und Gestaltungssatzungen wird das Bauen und Verkleiden mit Holz erlaubt. Einschränkende Festlegungen gegen den Baustoff Holz in bestehenden Satzungen werden aufgehoben.

 

Begründung:

Einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren der Stadt Schmallenberg ist die Holzwirtschaft. Dieser spiegelt sich in der Schmallenberger Nachkriegsarchitektur kaum wieder. Im Gegenteil die bestehenden Gestaltungssatzungen zu den Bebauungsplänen behindern das sichtbare Bauen mit Holzprodukten. Holzverkleidungen sind hier nur untergeordnet erlaubt, vorwiegend nur in Giebeldreiecken. Die Blockbauweise häufig ist nicht gewünscht, in vielen Gestaltungssatzungen sogar untersagt.

Holzverkleidungen und Holzbauweisen gehören seit Jahrhunderten zur heimischen Baukultur. Warum sie seit ca. 40 Jahren durch Gestaltungssatzungen - in den Neubaugebieten - behindert werden ist gestalterisch und historisch nicht nachvollziehbar.

Durch den extremen Borkenkäferbefall entstehen bei den heimischen Fichtenbeständen Ausfälle bis zu 100%. Um dieses wertvolle Baumaterial nicht nutzlos verrotten zu lassen, ist es notwendig vielseitige umfangreiche Einsatzbereiche für den Baustoff zu schaffen.

Zur Erfüllung der CO2-Bilanz wäre es vonnöten, dass das Bauen mit Holz nicht nur zu stützen sondern auch zu fördern. Insbesondere durch massive Vollholzkonstruktionen wird das CO2 langfristig gebunden. Ein Verbot von sichtbarer Holzblockbauweisen, widersprechen somit den Zielen einer dringend notwendigen und von der Regierung angestrebten CO2-Reduzierung.

Sobald Holz eine Oberflächenbehandlung erfährt, kann es im Sinne der Kreislaufwirtschaft nur noch eingeschränkt weiter verwertet werden. Um hier eine Nachhaltigkeit des Holzes zu erreichen, sollte es möglichst unbehandelt verarbeitet werden.

Im Vergleich zu anderen Baumaterialien ist Holz - neben Lehm - einer der umweltschonendsten Baustoffe. Bei einem umfassenden Vergleich von Baumaterialien, indem Herstellung und Entsorgung realistisch mit bewertet werden, ist Holz in der Gesamtbilanz einer der effektivsten Werkstoffe. Der Energiebedarf zur Herstellung und Entsorgung ist sehr gering.

Kostenschätzung:
- Der Stadt: Die 69 Satzungsänderungen können Kosten bis zu 1.500.000 € verursachen.

- Des Begehrenstellers: Für die öffentlichen Auslegungen und Bekanntmachungen ca. 20.000 €.

Vertretungsberechtigte des Unterzeichnenden:

  1. Hans-Georg Schenk, Auf der Mauer 18a, 57392 Schmallenberg

Wer unser Begehren unterstützen will, kann es hier durch anklicken  aufrufen und dann speichern!

Bürgerbegehren zur „Förderung der Holzwirtschaft durch Holzbauweise"

Bitte dieses Bürgerbegehren ausfüllen und unterschreiben. Das Original an Hans-Georg Schenk, Breslauer Straße 24, 57392 Schmallenberg zurückschicken

Zur Durchführung des Bürgerbegehrens bitten wir um Ihre Unterstützung für Porto und Druckkosten.

- Spende an H.-G. Schenk, Direkte Demokratie Schmallenberg.

IBAN DE58 4645 1012 0000 076893 , SK Mitten im Sauerland

- Verwendungszweck.:   Bürgerbegehren „Förderung der Holzwirtschaft“

Der gesamte Verlauf des Bürgerbegehrens kann hier eingesehen werden!

Vorgang Bürgerbegehren zur  „Förderung der Holzwirtschaft durch Holzbauweisen“

Gegen Abgabe der Abwasserbeseitigung an den Ruhrverband

Gegen Abgabe der Abwasserbeseitigung an den Ruhrverband - Unzulässig
Fragestellung:
Der Beschluss der Stadtvertretung vom 24.11.2016 „Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Ruhrverband gem. Vorlage IX/708“ wird aufgehoben. Die Übertragung des Kanalnetzes und der Schmallenberger Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH(SAG) an den Ruhrverbandwird abgelehnt.
Ankündigung: 25.11.2016
Start Unterschriftensammlung: 21.01.2017
Unterschriften gesamt: 3474 - Unterschriften gültig:3334
Einreichung Unterschriften: 10.03.2017
Hintergründe des Themas:
Der Rat der Stadt Schmallenberg hat am 24. November 2016 beschlossen, die Abwasserbeseitigungspflicht durch die Übergabe des Kanalnetzes und der Schmallenberger Abwasserentsorgungsgesellschaft an den Ruhrverband zu übertragen. Mit der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Ruhrverband ist dieser voll umfänglich für das Sammeln und Fortleiten des Abwassers in Schmallenberg verantwortlich. Der Verband übernimmt alle Pflichten und Risiken, auch alle Haftungsrisiken. Die Übertragung kann nach Ablauf von 20 Jahren von der Stadt Schmallenberg gekündigt werden. Die Modalitäten der Rückabwicklung zu gleichen Bedingungen wie die Übertragung werden geregelt. Eine Weiterveräußerung der Kanalnetze an Dritte ist ausgeschlossen.
Thema - Pros & Cons:
Pro Bürgerbegehren: DerausgehandelteErlösentspricht nur dem derzeitigen Buchwert, während der tatsächliche Wirtschaftswert erheblichdarüberliegt. Die augenblickliche Zinssituation (Negativzinsen) lässt eine sinnvolle Verwendung des Erlöses von ca. 20 Mio. Euro nicht zu. Obwohl die Beitragszahler die Kanäle mitfinanziert haben, werden sie an den Erlösen nicht beteiligt. Der Ruhrverband hat bereits seit 2012 die technische Betriebsführung von der Stadt übernommen, deshalb gibt es keinen Grund, ohne Not, auch das wirtschaftliche Eigentum des Kanalnetzes zu übertragen. Die Stadt verliert dadurch auch technisches Wissen und Arbeitsplätze. Es entstehen für die Stadt Schmallenberg keine Mehrkosten. Der anfallenden Aufwand wird immer dem Gebührenzahler in Rechnung gestellt, unabhängig davon, wer die Kanäle baut bzw. unterhält. Kontra Bürgerbegehren: Die Stadt argumentiert, dass durch die Übertragung die gesetzlich getrennte Aufgabe Abwasserentsorgung in die Bereiche Abwasserklärung (Ruhrverband) und Inhaberschaft Kanalnetz (Stadt) in der Hand des Verbandes wieder zusammengeführt werde. Das erleichtere die Steuerung und den Betrieb des gesamten Systems. Der einheitliche Betrieb ermögliche einen wirtschaftlicheren Personaleinsatz. Dies betreffe ganz besonders die Bereiche Arbeitssicherheit, Vertretung bei Urlaub oder Krankheit, Bereitschaftsdienst, Aus- und Fortbildung, Wissenstransfer und vieles mehr. Die Stadt habe mit der Übertragung der Betriebsführung auf den Verband im Jahre 2012 bereits diesen Weg der intensiven Zusammenarbeit beschritten. Die Stadt bleibe weiterhin für die Kalkulation, Festsetzung und Abrechnung der Abwassergebühren zuständig. Sie bleibe auch für einige Nebenpflichten der Abwasserbeseitigung, z.B. Entsorgung privater Klärgruben, Beratung der Grundstückseigentümer zur Dichtheitsprüfung, zuständig. Kanalanschlussbeiträge und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse werde es nicht mehr geben, da die Stadt Schmallenberg keinen eigenen Herstellungsaufwand mehr habe. Dies führe zu einer deutlichen Entlastung für Neuanschlüsse bzw. im Falle von Reparaturen bestehender Grundstücksanschlüsse. Da Neuanschlussnehmer keinen Kanalanschlussbeitrag zahlten, falle für sie im Vergleich zu den „alten“ Anschlussnehmern eine höhere Abwassergebühr an. Diese werde zwischen 20 und 30 Cent/cbm höher liegen. Diese differenzierte Gebühr schreibe die Rechtsprechung vor. Der Ruhrverband hat sich laut Stadt zur engen Zusammenarbeit mit der Stadt verpflichtet. Die Investitionsplanung obliege über das Abwasserbeseitigungskonzept und Beschlüssen zu dessen jährlicher Umsetzung in Verbindung mit der Haushaltsplanung der Stadt. Den Bürgern entstünden keine Nachteile. Im Alltag werde die Übertragung nicht zu bemerken sein. Der Stadt stehe das in der Abwasseranlage gebundene Vermögen wieder zur Verfügung. Mit dem Ruhrverband übernehme ein gerade im Bereich der Abwasserbeseitigung versierter und spezialisierter Partner die Aufgabe der Stadt.

Gegen Bau eines Biomasseheizkraftwerks 2002

Trotz 6000 Unterschriften (Benötigt wurden 1700 Unterschriften) wurde das Begehren für unzulässig erklärt. Die Stadt hat während des Verfahrens das Grundstück schnell verkauft.

Fragestellung :

Sind Sie gegen den Verkauf eines Grundstückes im Holzgewerbepark in Schmallenberg (Gemarkung Wormbach, Flur 1), zur Errichtung eines Biomasseheizkraftwerks?

Hintergründe des Themas:
Der Babcock Borsig Konzern wollte in Bad Fredeburg, einem Ortsteil von Schmallenberg, ein Biomasse-Kraftwerk mit einer Leistung von 20 Megawatt errichten, die Energie sollte durch Verfeuerung von 170000t Abfallholz pro Jahr produziert werden. Eine Bürgerinitiative machte gegen diese Pläne Front.
Die Unzulässigkeit des Begehren resultiert aus den folgenden Punkten:
1.) Es wurde kein Kostendeckungsvorschlag vorgelegt.
2.) Eingriff in ein laufendes Planfeststellungsverfahren.
3.) Die Stadt ist nicht Eigentümerin des Grundstücks.
Einen Widerspruch gegen die Unzulässigkeit wies der Rat am 06.02.02 zurück. Weitere Schritte erfolgten nicht.
Thema - Pros & Cons:
Argumente pro Begehren: Ein Kraftwerk dieser Größenordnung erzeuge Schadstoffemissionen, die zu massiven Belastungen der Gesundheit Umwohnender führen können. Weiterhin sei mit massivem Schwerlastverkehr zu rechnen, um die benötigten Mengen an Holzabfällen zum Kraftwerk hin- und Asche vom Kraftwerk wegzutransportieren. Weiterhin könne ein Industriebetrieb dieses Ausmaßes Tourismus und Kurbetrieb und damit Gewerbezweige, welche für die Gegend von ausschlaggebender Bedeutung seinen, massiv gefährden.
Quellen:
Westfalenpost, 09.04.03
Anmerkungen:
Das Grundstück war bereits am 05.10.2001 verkauft worden