Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt

Status: Das Bürgerbegehren kann noch nicht gestartet werden, weil die Stadt Schmallenberg ihre Kostenschätzung nicht abgibt. Die neue Anmeldung des Bürgerbegehrens wurde am 12.09.2024 gestellt. Der Verwaltung wurde eine Frist bis zum 30.09.2024 für eine überarbeitete Kostenschätzung gegeben. Der Antrag auf Heilung des am 22.08.2024 für unzulässig erklärten Bürgerbegehrens wurde am  10.09.2024 abgelehnt. Die Verwaltungen in NRW sind verpflichtet, die Kostenschätzung unverzüglich zu erstellen. Der Gesetzgeber hat leider keine genaue Frist vorgegeben. 

Bürgerbegehren zur „Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt“ gemäß §26 der GO NRW (Gemeindeordnung).

Die Unterzeichneten beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schmallenberg folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird:

Soll in der Schmallenberger Altstadt der Autoverkehr, auf der Oststraße von der Rathauskreuzung in nördlicher Richtung bis zum Schützenplatz, der gesamten Weststraße in südlicher Richtung und dem Paul-Falke-Platz in westlicher Richtung, als Einbahnstraße geführt werden.

 

Begründung:

Bestand:  Die Gegenverkehrfahrspuren auf der Ost- und Weststraße sind eng bemessen. An den direkt anliegenden Bürgersteigen entstehen häufig gefährliche Situationen, insbesondere für Familien mit Kleinkindern. Autofahrer und Autofahrerinnen weichen bei Gegenverkehr zu nah in Richtung Bordstein aus.

Neu: Durch eine Einbahnstraßenführung der West-, Oststraße und dem Paul-Falke-Platz entfallen diese gefährlichen Situationen. Durch die neue breite Einbahn-Fahrspur entsteht auf beiden Straßenseiten eine größere Distanz. Die bei Gegenverkehr häufig entstehenden gefährlichen Situationen unterbleiben. Bei der in eine Richtung laufende Einbahnstraßenführung wird die fussläufige Querung der Fahrspur sicherer.

In den Verbindungsstraßen Synagogenstraße, Wimereuxstraße und Kirchplatz bleibt der Gegenverkehr bestehen, sodass auch bei der Einbahnstraßenführung kurze Wege bleiben.

Die neue Einbahnstraßenführung benötigt keine Straßenerneuerungsarbeiten. Lediglich neue Beschilderungen sind notwendig und das verlegen zweier Bushaltestellen.

Kostenschätzung der Stadt         gesamt 23.278,29 € netto; davon
für Beschilderung 3.278,29 € netto; für Bushaltestelle 20.000,00 € netto

 

Vertretungsberechtigte des Unterzeichnenden:

  1.  Hans-Georg Schenk, Breslauer Straße 24, 57392 Schmallenberg

Wer unser Begehren unterstützen will, kann es hier durch anklicken  aufrufen und dann ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.

Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt"

Das Original dann an Hans-Georg Schenk, Breslauer Straße 24, 57392 Schmallenberg zurückschicken.

 

Zur Durchführung des Bürgerbegehrens bitten wir um Ihre Unterstützung für Porto und Druckkosten.

- Spende an H.-G. Schenk, Direkte Demokratie Schmallenberg.

IBAN DE58 4645 1012 0000 076893 , SK Mitten im Sauerland

- Verwendungszweck.:   Bürgerbegehren „Einbahnstraßen“

Der gesamte Verlauf des Bürgerbegehrens kann hier eingesehen werden!

Vorgang Bürgerbegehren „Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt“

Notwendige Nachweise zum funktionieren der Einbahnstraßenführung können hier abgerufen werden.

„Nachweise zur Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt “

 

Kostenschätzung der Stadt Schmallenberg vom 25.06.2024

Screenshot

 

 

 

Unzulässiges 1. Bürgerbegehren

Status: Auf Grundlage der Vorprüfung wurde am 22.08.2024 das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.

Es mangelt nach Auffassung der Rechtsanwälte Wolter und Hoppenberg an folgenden Punkten:

Die Unzulässigkeit folgt insbesondere aus der nicht inhaltsgleichen Wiedergabe der Kostenschätzung der Verwaltung, vgl. § 26 Abs. 2 Satz 6 GO NRW.

Außerdem bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der textlichen und grafisch dargestellten Begründung.

Diese ist zum einen aufgrund der nicht erwähnten -aber dem Herrn Schenk als Initiator bekannten - verkehrstechnischen Konsequenzen der begehrten Einbahnstraßenführung unvollständig.

Hinsichtlich der grafischen Darstellung bezogen auf die Einrichtung von Parkstreifen auf der Ost- und Weststraße ohne weitere Erläuterung oder Darstellung insbesondere der erwartbaren zusätzlichen Kosten ist sie irreführend.

Des Weiteren bestehen zumindest erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Aussage, dass es zu keiner höheren Verkehrsbelastung durch die Einbahnstraßenführung kommt.

Zudem kann bei (sehr) strenger Auslegung des § 26 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 GO NRW rein aus grammatikalischen Erwägungen nicht von einer zur Entscheidung bringenden Frage ausgegangen werden. Da aber auch Aussagesätze als „Fragestellung“ zumindest nicht explizit von der Rechtsprechung ausgeschlossen wurden, dürfte sich die vom Initiator gewählte Form noch im zulässigen Bereich befinden. Die zumindest im Ansatz mögliche fehlende Bestimmtheit und Mehrdeutigkeit der „Fragestellung“ bezogen auf den räumlichen Umfang der Schmallenberger Altstadt und der Einbahnstraßenführung der gesamten Oststraße, konnte hingegen aufgrund der vorliegenden Unterlagen nicht abschließend beurteilt werden.

In der Gesamtschau ist das zur Vorprüfung eingereichte Bürgerbegehren „Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt“ unzulässig.

Bürgerbegehren zur „Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt“ gemäß §26 der GO NRW (Gemeindeordnung).

Die Unterzeichneten beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schmallenberg folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird:

In der Schmallenberger Altstadt soll der Autoverkehr auf der Ost- , Weststraße und dem Paul-Falke-Platz als Einbahnstraße geführt werden.

Begründung:

Bestand:  Die Gegenverkehrfahrspuren auf der Ost- und Weststraße sind eng bemessen. An den direkt anliegenden Bürgersteigen entstehen häufig gefährliche Situationen, insbesondere für Familien mit Kleinkindern. Autofahrer und Autofahrerinnen weichen bei Gegenverkehr zu nah in Richtung Bordstein aus.

Neu:  Durch eine Einbahnstraßenführung der West-, Oststraße und dem Paul-Falke-Platz entfallen diese gefährlichen Situationen. Durch die neue breite Einbahn-Fahrspur entsteht auf beiden Straßenseiten eine größere Distanz. Die bei Gegenverkehr häufig entstehenden gefährlichen Situationen unterbleiben. Bei der in eine Richtung laufende Einbahnstraßenführung wird die fussläufige Querung der Fahrspur sicherer.

In den Verbindungsstraßen Synagogenstraße, Wimereuxstraße und Kirchplatz bleibt der Gegenverkehr bestehen, sodass durch die Einbahnstraßenführung keine höhere Verkehrsbelastung entsteht.

Die neue Einbahnstraßenführung benötigt keine Straßenerneuerungsarbeiten. Lediglich neue Beschilderungen sind notwendig und das verlegen zweier Bushaltestellen.

Kostenschätzung der Stadt für neue Beschilderung und Bushaltestelle in der Weststraße ca. 23.500,00 €.

 

Vertretungsberechtigte des Unterzeichnenden:

  1.  Hans-Georg Schenk, Breslauer Straße 24, 57392 Schmallenberg

Der gesamte Verlauf des Bürgerbegehrens kann hier eingesehen werden!

Vorgang Bürgerbegehren „Einbahnstraßenführung in der Schmallenberger Altstadt“

Förderung der Holzwirtschaft durch Holzbauweisen – nicht zugelassen

Bürgerbegehren zur „Förderung der Holzwirtschaft durch Holzbauweisen“ gemäß §26 der GO NRW (Gemeindeordnung) für die Empfehlung von Holzkonstruktionen und Holzverkleidungen in Schmallenberger Baugebieten.

Die Unterzeichneten beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schmallenberg folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird:

Sollen Holzbau, Holzkonstruktionen und Holzverkleidungen in Schmallenberg mehr gefördert werden? Das heißt, in allen Bauleitplänen und Gestaltungssatzungen wird das Bauen und Verkleiden mit Holz erlaubt. Einschränkende Festlegungen gegen den Baustoff Holz in bestehenden Satzungen werden aufgehoben.

 

Begründung:

Einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren der Stadt Schmallenberg ist die Holzwirtschaft. Dieser spiegelt sich in der Schmallenberger Nachkriegsarchitektur kaum wieder. Im Gegenteil die bestehenden Gestaltungssatzungen zu den Bebauungsplänen behindern das sichtbare Bauen mit Holzprodukten. Holzverkleidungen sind hier nur untergeordnet erlaubt, vorwiegend nur in Giebeldreiecken. Die Blockbauweise häufig ist nicht gewünscht, in vielen Gestaltungssatzungen sogar untersagt.

Holzverkleidungen und Holzbauweisen gehören seit Jahrhunderten zur heimischen Baukultur. Warum sie seit ca. 40 Jahren durch Gestaltungssatzungen - in den Neubaugebieten - behindert werden ist gestalterisch und historisch nicht nachvollziehbar.

Durch den extremen Borkenkäferbefall entstehen bei den heimischen Fichtenbeständen Ausfälle bis zu 100%. Um dieses wertvolle Baumaterial nicht nutzlos verrotten zu lassen, ist es notwendig vielseitige umfangreiche Einsatzbereiche für den Baustoff zu schaffen.

Zur Erfüllung der CO2-Bilanz wäre es vonnöten, dass das Bauen mit Holz nicht nur zu stützen sondern auch zu fördern. Insbesondere durch massive Vollholzkonstruktionen wird das CO2 langfristig gebunden. Ein Verbot von sichtbarer Holzblockbauweisen, widersprechen somit den Zielen einer dringend notwendigen und von der Regierung angestrebten CO2-Reduzierung.

Sobald Holz eine Oberflächenbehandlung erfährt, kann es im Sinne der Kreislaufwirtschaft nur noch eingeschränkt weiter verwertet werden. Um hier eine Nachhaltigkeit des Holzes zu erreichen, sollte es möglichst unbehandelt verarbeitet werden.

Im Vergleich zu anderen Baumaterialien ist Holz - neben Lehm - einer der umweltschonendsten Baustoffe. Bei einem umfassenden Vergleich von Baumaterialien, indem Herstellung und Entsorgung realistisch mit bewertet werden, ist Holz in der Gesamtbilanz einer der effektivsten Werkstoffe. Der Energiebedarf zur Herstellung und Entsorgung ist sehr gering.

Kostenschätzung:
- Der Stadt: Die 69 Satzungsänderungen können Kosten bis zu 1.500.000 € verursachen.

- Des Begehrenstellers: Für die öffentlichen Auslegungen und Bekanntmachungen ca. 20.000 €.

Vertretungsberechtigte des Unterzeichnenden:

  1. Hans-Georg Schenk, Auf der Mauer 18a, 57392 Schmallenberg

Wer unser Begehren unterstützen will, kann es hier durch anklicken  aufrufen und dann speichern!

Bürgerbegehren zur „Förderung der Holzwirtschaft durch Holzbauweise"

Bitte dieses Bürgerbegehren ausfüllen und unterschreiben. Das Original an Hans-Georg Schenk, Breslauer Straße 24, 57392 Schmallenberg zurückschicken

Zur Durchführung des Bürgerbegehrens bitten wir um Ihre Unterstützung für Porto und Druckkosten.

- Spende an H.-G. Schenk, Direkte Demokratie Schmallenberg.

IBAN DE58 4645 1012 0000 076893 , SK Mitten im Sauerland

- Verwendungszweck.:   Bürgerbegehren „Förderung der Holzwirtschaft“

Der gesamte Verlauf des Bürgerbegehrens kann hier eingesehen werden!

Vorgang Bürgerbegehren zur  „Förderung der Holzwirtschaft durch Holzbauweisen“

Bürgerinitiative DDSchmallenberg

Deutschland und Europa entwickeln sich immer weiter zur

Nach-Demokratischen-Gesellschaft

Der schleichende Prozess muss gestoppt werden. Bürger sollen sich wieder in die Politik einbringen. Bürger sollen sehen und spüren, dass sie unmittelbar etwas bewirken können.

Die bestehende Gesetzgebung zur Direkten Demokratie wird aufgegriffen und auf kommunaler Ebene verwirklicht.

Es soll über

  • Bürgerinitiativen
  • Petitionen
  • Bürgeranträge
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Akteneinsichten
  • Veröffentlichungen
  • Kontrolle
  • Informationsaustausch

direkt Einfluss auf die regionale Politik genommen werden.

Durch Eigeninitiativen sollen die gewünschten Ziele umgesetzt werden. Man nimmt die Aufgabe selber in die Hand. Zur Verwirklichung werden die Gesetze des Landes und Bundes zur direkten Demokratie eingesetzt. Vorrang hat die Sachentscheidung. Parteiliche Interessen werden zurückgestellt.

Um die Bürgerinitiative "Direkte Demokratie Schmallenberg" zu starten werden interessierte Mitstreiter gesucht.

Meldet euch bitte bei

Hans-Georg Schenk, Breslauer Straße 24, 57392 Schmallenberg, +49 160 8068057 oder

info@direkte-demokratie-schmallenberg.de