
Bürgerbegehren zur „Förderung der Holzwirtschaft durch Holzbauweisen“ gemäß §26 der GO NRW (Gemeindeordnung) für die Empfehlung von Holzkonstruktionen und Holzverkleidungen in Schmallenberger Baugebieten.
Die Unterzeichneten beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schmallenberg folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird:
Sollen Holzbau, Holzkonstruktionen und Holzverkleidungen in Schmallenberg mehr gefördert werden? Das heißt, in allen Bauleitplänen und Gestaltungssatzungen wird das Bauen und Verkleiden mit Holz erlaubt. Einschränkende Festlegungen gegen den Baustoff Holz in bestehenden Satzungen werden aufgehoben.
Begründung:
Einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren der Stadt Schmallenberg ist die Holzwirtschaft. Dieser spiegelt sich in der Schmallenberger Nachkriegsarchitektur kaum wieder. Im Gegenteil die bestehenden Gestaltungssatzungen zu den Bebauungsplänen behindern das sichtbare Bauen mit Holzprodukten. Holzverkleidungen sind hier nur untergeordnet erlaubt, vorwiegend nur in Giebeldreiecken. Die Blockbauweise häufig ist nicht gewünscht, in vielen Gestaltungssatzungen sogar untersagt.
Holzverkleidungen und Holzbauweisen gehören seit Jahrhunderten zur heimischen Baukultur. Warum sie seit ca. 40 Jahren durch Gestaltungssatzungen - in den Neubaugebieten - behindert werden ist gestalterisch und historisch nicht nachvollziehbar.
Durch den extremen Borkenkäferbefall entstehen bei den heimischen Fichtenbeständen Ausfälle bis zu 100%. Um dieses wertvolle Baumaterial nicht nutzlos verrotten zu lassen, ist es notwendig vielseitige umfangreiche Einsatzbereiche für den Baustoff zu schaffen.
Zur Erfüllung der CO2-Bilanz wäre es vonnöten, dass das Bauen mit Holz nicht nur zu stützen sondern auch zu fördern. Insbesondere durch massive Vollholzkonstruktionen wird das CO2 langfristig gebunden. Ein Verbot von sichtbarer Holzblockbauweisen, widersprechen somit den Zielen einer dringend notwendigen und von der Regierung angestrebten CO2-Reduzierung.
Sobald Holz eine Oberflächenbehandlung erfährt, kann es im Sinne der Kreislaufwirtschaft nur noch eingeschränkt weiter verwertet werden. Um hier eine Nachhaltigkeit des Holzes zu erreichen, sollte es möglichst unbehandelt verarbeitet werden.
Im Vergleich zu anderen Baumaterialien ist Holz - neben Lehm - einer der umweltschonendsten Baustoffe. Bei einem umfassenden Vergleich von Baumaterialien, indem Herstellung und Entsorgung realistisch mit bewertet werden, ist Holz in der Gesamtbilanz einer der effektivsten Werkstoffe. Der Energiebedarf zur Herstellung und Entsorgung ist sehr gering.
Kostenschätzung:
- Der Stadt: Die 69 Satzungsänderungen können Kosten bis zu 1.500.000 € verursachen.
- Des Begehrenstellers: Für die öffentlichen Auslegungen und Bekanntmachungen ca. 20.000 €.
Vertretungsberechtigte des Unterzeichnenden:
- Hans-Georg Schenk, Auf der Mauer 18a, 57392 Schmallenberg
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Bürgerbegehren zur „Förderung der Holzwirtschaft durch Holzbauweise"
Bitte dieses Bürgerbegehren ausfüllen und unterschreiben. Das Original an Hans-Georg Schenk, Breslauer Straße 24, 57392 Schmallenberg zurückschicken
Zur Durchführung des Bürgerbegehrens bitten wir um Ihre Unterstützung für Porto und Druckkosten.
- Spende an H.-G. Schenk, Direkte Demokratie Schmallenberg.
IBAN DE58 4645 1012 0000 076893 , SK Mitten im Sauerland
- Verwendungszweck.: Bürgerbegehren „Förderung der Holzwirtschaft“
Der gesamte Verlauf des Bürgerbegehrens kann hier eingesehen werden!
Vorgang Bürgerbegehren zur „Förderung der Holzwirtschaft durch Holzbauweisen“