Gegen Abgabe der Abwasserbeseitigung an den Ruhrverband

Gegen Abgabe der Abwasserbeseitigung an den Ruhrverband - Unzulässig
Fragestellung:
Der Beschluss der Stadtvertretung vom 24.11.2016 „Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Ruhrverband gem. Vorlage IX/708“ wird aufgehoben. Die Übertragung des Kanalnetzes und der Schmallenberger Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH(SAG) an den Ruhrverbandwird abgelehnt.
Ankündigung: 25.11.2016
Start Unterschriftensammlung: 21.01.2017
Unterschriften gesamt: 3474 - Unterschriften gültig:3334
Einreichung Unterschriften: 10.03.2017
Hintergründe des Themas:
Der Rat der Stadt Schmallenberg hat am 24. November 2016 beschlossen, die Abwasserbeseitigungspflicht durch die Übergabe des Kanalnetzes und der Schmallenberger Abwasserentsorgungsgesellschaft an den Ruhrverband zu übertragen. Mit der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Ruhrverband ist dieser voll umfänglich für das Sammeln und Fortleiten des Abwassers in Schmallenberg verantwortlich. Der Verband übernimmt alle Pflichten und Risiken, auch alle Haftungsrisiken. Die Übertragung kann nach Ablauf von 20 Jahren von der Stadt Schmallenberg gekündigt werden. Die Modalitäten der Rückabwicklung zu gleichen Bedingungen wie die Übertragung werden geregelt. Eine Weiterveräußerung der Kanalnetze an Dritte ist ausgeschlossen.
Thema - Pros & Cons:
Pro Bürgerbegehren: DerausgehandelteErlösentspricht nur dem derzeitigen Buchwert, während der tatsächliche Wirtschaftswert erheblichdarüberliegt. Die augenblickliche Zinssituation (Negativzinsen) lässt eine sinnvolle Verwendung des Erlöses von ca. 20 Mio. Euro nicht zu. Obwohl die Beitragszahler die Kanäle mitfinanziert haben, werden sie an den Erlösen nicht beteiligt. Der Ruhrverband hat bereits seit 2012 die technische Betriebsführung von der Stadt übernommen, deshalb gibt es keinen Grund, ohne Not, auch das wirtschaftliche Eigentum des Kanalnetzes zu übertragen. Die Stadt verliert dadurch auch technisches Wissen und Arbeitsplätze. Es entstehen für die Stadt Schmallenberg keine Mehrkosten. Der anfallenden Aufwand wird immer dem Gebührenzahler in Rechnung gestellt, unabhängig davon, wer die Kanäle baut bzw. unterhält. Kontra Bürgerbegehren: Die Stadt argumentiert, dass durch die Übertragung die gesetzlich getrennte Aufgabe Abwasserentsorgung in die Bereiche Abwasserklärung (Ruhrverband) und Inhaberschaft Kanalnetz (Stadt) in der Hand des Verbandes wieder zusammengeführt werde. Das erleichtere die Steuerung und den Betrieb des gesamten Systems. Der einheitliche Betrieb ermögliche einen wirtschaftlicheren Personaleinsatz. Dies betreffe ganz besonders die Bereiche Arbeitssicherheit, Vertretung bei Urlaub oder Krankheit, Bereitschaftsdienst, Aus- und Fortbildung, Wissenstransfer und vieles mehr. Die Stadt habe mit der Übertragung der Betriebsführung auf den Verband im Jahre 2012 bereits diesen Weg der intensiven Zusammenarbeit beschritten. Die Stadt bleibe weiterhin für die Kalkulation, Festsetzung und Abrechnung der Abwassergebühren zuständig. Sie bleibe auch für einige Nebenpflichten der Abwasserbeseitigung, z.B. Entsorgung privater Klärgruben, Beratung der Grundstückseigentümer zur Dichtheitsprüfung, zuständig. Kanalanschlussbeiträge und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse werde es nicht mehr geben, da die Stadt Schmallenberg keinen eigenen Herstellungsaufwand mehr habe. Dies führe zu einer deutlichen Entlastung für Neuanschlüsse bzw. im Falle von Reparaturen bestehender Grundstücksanschlüsse. Da Neuanschlussnehmer keinen Kanalanschlussbeitrag zahlten, falle für sie im Vergleich zu den „alten“ Anschlussnehmern eine höhere Abwassergebühr an. Diese werde zwischen 20 und 30 Cent/cbm höher liegen. Diese differenzierte Gebühr schreibe die Rechtsprechung vor. Der Ruhrverband hat sich laut Stadt zur engen Zusammenarbeit mit der Stadt verpflichtet. Die Investitionsplanung obliege über das Abwasserbeseitigungskonzept und Beschlüssen zu dessen jährlicher Umsetzung in Verbindung mit der Haushaltsplanung der Stadt. Den Bürgern entstünden keine Nachteile. Im Alltag werde die Übertragung nicht zu bemerken sein. Der Stadt stehe das in der Abwasseranlage gebundene Vermögen wieder zur Verfügung. Mit dem Ruhrverband übernehme ein gerade im Bereich der Abwasserbeseitigung versierter und spezialisierter Partner die Aufgabe der Stadt.